Firmenwagen Leasing für Manager

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In der heutigen Zeit setzen Unternehmen immer häufiger Außendienstmitarbeiterein, um in der Neukundenakquise tätig zu werden. Diese Mitarbeiter haben die Aufgabe, national und teils auch international auf „Kundenfang“ zu gehen. Zu diesem Zwecksind sie selbstverständlich verpflichtet, Geschäftsreisen auf sich zu nehmen, teils in eintägiger Form, bei weiterenEntfernungen aber auch über mehrere Tage hinweg. Aber nehmen die Außendienstmitarbeiter nunmehr das Angebot der Deutschen Bahn wahrund setzen sich für jede Fahrtin den Zug, um ihren Privatwagen nicht nutzen zu müssen? Nein, natürlich nicht! In der Regelwird von einem renommierten Unternehmen auch ein Dienstwagen gestellt. Eine geläufigere Bezeichnung für den Dienstwagen stellt auch der Begriff „Firmenwagen“ dar.

Das entsprechende Arbeitgeberunternehmen stellt dem Mitarbeiter also ein Fahrzeug, mit dem dieser sodann die entsprechenden Kundentermine wahrnehmen kann. Da es jedoch sehr umständlich wäre, für jede einzelne Fahrt (privat und geschäftlich) das Auto zu wechseln, können die Arbeitnehmer diesen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung gebrauchen.

Aber wie wird das Ganze abgerechnet, schließlich ist der Arbeitgeber ja nicht dazu verpflichtet, auch die Privatnutzung des Dienstwagens zu finanzieren. Muss man jetzt für jede Fahrt ein Fahrtenbuch führen, um sämtliche Kilometer erklären zu können? Kann man auch pauschal abrechnen, sprich beispielsweise nach %-Zahlen, 70 % Arbeitgeber und 30 % Arbeitnehmer – Aufteilung nach Einteilung des Dienstwagens? In der Regel ist man für das Unternehmen 8 bis10 Stunden am Tag unterwegs.

Privatfahrten finden eher abends oder auch am Wochenende statt, wenn es zum See geht oder aber auch zu Verwandten oder Bekannten. Die Nutzung des Dienstwagens verlagert sich also im Grunde mehr auf die geschäftliche Seite des Lebens. Natürlich gibt es auch viele Menschen, die zum Zwecke der Dienstfahrten auch ihren Privatwagen nutzen, dies liegt aber einzig und allein daran, dass der Arbeitgeber hier eventuell noch keine Dienstwagen eingesetzt hat. Vielleicht kann er sich diese Fahrzeuge nicht leisten, obwohl diese selbstverständlich auch als Betriebsausgabe abgerechnet werden können, des Weiteren haben viele Arbeitgeber vielleicht auch Angst vor undurchsichtigen Spesenabrechnungen der Arbeitnehmer, denn im Grunde müssen diese eine Spesenabrechnung erstellen und die Geschäftsfahrten darin berücksichtigen. Teils setzen Arbeitgeber auch eine Tankkarte ein, sodass die Spritkosten beispielsweise direkt über den Arbeitgeber abgerechnet werden. Aber Vorsicht, dies bedeutet nicht, dass man auch sämtliche Privatfahrten mit der Tankkarte finanzieren kann. Eine Aufstellung der getätigten Fahrten muss ggfs. dennoch beim Arbeitgeber eingereicht werden.

Diese Seiten sollen darüber informieren, aus welchen Aspekten man als Arbeitgeber einen Dienstwagen wählen sollte und wie dieser sodann mit dem Mitarbeiter abgerechnet wird. Des Weiteren soll auch geschildert werden, wie ein Dienstwagen eingesetzt werden kann, ohne dass dem Arbeitgeber oder auch Arbeitnehmer etwaige Nachteile entstehen.

Alles in allem gibt es also viele Vorteile, die eine Nutzung eines Dienstwagens angenehm gestalten, im Gegenzug aber auch viele Nachteile, wie beispielsweise der erhöhte Zeitaufwand bei der Abrechnung der gefahrenen Kilometer etc. Wie komplex dieses Abrechnungssystem letztendlich wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Vertraut dieser auf seine Mitarbeiter, dass sie nicht den ganzen Tag privat durch die Gegend fahren, reicht auch eine Tankkarte aus sowie die Spesenabrechnung, worin die Fahrten an sich aufgelistet sind. Komplizierter wird es dann, wenn der Arbeitnehmer etwaige Zuzahlungen zu tätigen hat, die beispielsweise über die Gehaltsabrechnung abgerechnet werden.

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