Unter der 1%-Regelung versteht man eine Versteuerungsart der Dienstwagen. Jeder Arbeitnehmer, der einen Dienstwagen auch für Privatfahrten nutzt, muss diesen Anteil versteuern. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich bei der privaten Nutzung des Firmenwagens um einen sogenannten „geldwerten Vorteil“ handelt. Es gibt zum einen das bekannte Fahrtenbuch, um genau festzustellen, wie hoch der Privatanteil der Nutzung ist. Zum anderen kann man die 1 %-Regelung anwenden.
Der geldwerte Vorteil ist in diesem Fall die Strecken, die man nicht dienstlich zurücklegt. Darunter fällt also jede Fahrt, die nicht für den Betrieb bzw. für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeit durchgeführt wird. Wenn man nach der Arbeit im Dienstwagen z. B. noch zum Einkaufen fährt, sind diese Kilometer ein geldwerter Vorteil. Dieser Vorteil muss vom Arbeitnehmer in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Da der geldwerte Vorteil als „lohnähnliche Leistung“ angesehen wird, muss man diesen Teil versteuern.
Für die 1 %-Regelung wird der geldwerte Vorteil monatlich berechnet. Grundlage ist der aktuelle Listenpreis des Fahrzeugs, inklusive sämtlicher Sonderausstattung. Wenn als zum Beispiel ein Firmenwagen einen Listenpreis von ca. 15.000 € aufweist, so werden im 1. Monat 1 % davon als geldwerter Vorteil berechnet. Im folgenden Monat dann erneut 1 % des dann aktuellen Listenpreises. Da der Listenpreis für jeden Wagen im Laufe der Zeit sinkt, sinkt selbstverständlich auch der geldwerte Vorteil. Im ersten Monat beträgt jedoch der geldwerte Vorteil, der zu versteuern ist, 150 €. Bei den meisten Unternehmen wird der geldwerte Vorteil auf den Bruttolohn aufgeschlagen. Von dieser Summe werden dann die Steuern und Sozialabgaben entrichtet.
Der Nachteil ist, dass sich durch diese 1 %-Regelung das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers um die Summe des geldwerten Vorteils erhöht. Da dieser geldwerte Vorteil jedoch am Jahresende in der Steuererklärung angegeben wird und mit den Fahrtkosten, die bei den Werbungskosten angegeben werden, verrechnet wird, stellt sich in den meisten Fällen ein Vorteil für den Arbeitnehmer heraus.