Besteuerung bei Dienstwagen ist und bleibt ein heißes Thema

Die Richter des Finanzgerichts Köln stellten wieder klar, dass eine pauschale Versteuerung unzulässig ist. Gegenstand der Verhandlung war der Dienstwagen eines Mitarbeiters, der ihn für die Fahrt zur Arbeit nutzte, aber nur etwa die Hälfte des Monats. Die restliche Zeit befand er sich auf Dienstreise. Das Finanzamt wollte die volle Kostenpauschale von 0,03 Prozent für alle monatlichen Arbeitstage ansetzen. Dem wurde hochrichterlich widersprochen, auch in dem Fall, dass kein Fahrtenbuch geführt wurde. Auch der Bundesfinanzhof wird sich in einem Revisionsverfahren mit diesem Fall befassen.

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Ich beschäftige mich mit Dienstagen, steuerlichen Regelungen dazu sowie mit neuen Automarken aus dem Premium Segment. Ich blogge Neues, Faszinierendes und Tipps zum Umgang mit dem Dienstwagen.
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