Die Richter des Finanzgerichts Köln stellten wieder klar, dass eine pauschale Versteuerung unzulässig ist. Gegenstand der Verhandlung war der Dienstwagen eines Mitarbeiters, der ihn für die Fahrt zur Arbeit nutzte, aber nur etwa die Hälfte des Monats. Die restliche Zeit befand er sich auf Dienstreise. Das Finanzamt wollte die volle Kostenpauschale von 0,03 Prozent für alle monatlichen Arbeitstage ansetzen. Dem wurde hochrichterlich widersprochen, auch in dem Fall, dass kein Fahrtenbuch geführt wurde. Auch der Bundesfinanzhof wird sich in einem Revisionsverfahren mit diesem Fall befassen.
Kategorien
Werbung
Menü
Marktplätze
Shuttleservices
Anbieter
Schlagwörter
ADAC Alhaus Auto Berlin Bundesregierung Bürgermeister Citroen Deutschland Dienstfahrzeug Dienstwagen Dienstwagensteuern DTM Elektroauto Elektrodienstwagen ERP Fahrzeug Familienausflug Firmenkunden Firmenwagen Firmenwagenfinanzierung Gebrauchtwagen Gehaltsstrategie Geschäftsfahrzeugfinanzierung Horst Klima Kompaktvan Kranke Krise Minister Navigationssystem Neuzulassungen Nutzung Peugeot Preis Privatnutzung Rentenanspruch Seehofer Senator SPD Staatsfinanzierung Startfonds Steuern Steuervorteile Unfall Verkehrssicherheit