Um Nachzahlungen bei der Lohnsteuer zu vermeiden, gilt es sich genau an die Vorschriften der Finanzbehörde zu halten. Verstöße werden nicht toleriert und entsprechend geahndet. Wenn ein paar Regeln beachtet werden, kann eine unliebsame Nachzahlung vermieden werden.
Bei privater Nutzung von Firmenwagen in geringem Umfang kann über kontinuierliche Fahrtenbucheintragungen, die 1%-Regelung umgangen werden. Voraussetzung dafür ist ein lückenloser zweifelsfreier Nachweis. Firmen können dem vorbeugen, indem sie ihre Mitarbeiter zur täglichen Eintragung ins Fahrtenbuch anhalten.
Beim Tankgutschein vom Arbeitgeber gibt es auch etwas zu beachten. Bis zu einer Höhe von 44 Euro gestattet die Finanzbehörde eine monatliche Zuwendung je Mitarbeiter, ohne dass Lohnsteuer oder Sozialabgaben fällig werden. Der Gutschein darf aber nur eine Kraftstoffmenge enthalten, nicht den Preis. Wird das nicht beachtet, ist es vorbei mit der Abgabefreiheit.