Hamburgs Senatoren und Staatsräte müssen wegen einer Dienstwagenregelung von 1964 rund 1605 Euro nachzahlen.
Der niedrigste Betrag, nämlich 59,40 Euro, entfiel dabei auf Bürgermeister Ole von Beust, die signifikanteste Gesamtheit, nämlich 1189 Euro, sammelte Innensenator Christoph Ahlhaus, beide von der CDU, an. Das geht aus einer geringen Frage der SPD hervor.
Sämtliche Außenstände seien bereits beglichen.
Falsche Nutzung von Dienstfahrzeugen
Anstoß der Begutachtung war eine Parisreise von Ahlhaus mit seiner Gattin zu einer Konferenz.
Dabei wurde die damalige Bestimmung wiederentdeckt, nach der persönliche Expeditionen mit Dienstwagen über 200 Kilometer extra abgerechnet werden müssen, auch wenn die Verwendung der Fahrzeuge bereits global versteuert wird.
Schon gelesen?
Fatal error: Call to undefined function similar_posts() in /var/www/wsa33/html/dienstwagenservice.de/wp-content/themes/dienstwagenservice/single.php on line 46