Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die ungeliebten Fotos von „Blitzern“ kein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Bürgers darstellen. Die Kammer des obersten Deutschen Gerichts stellte klar, dass im Auftrage der allgemeinen Verkehrssicherheit ein ungenehmigtes Fotografieren erlaubt ist. Nach dessen Auffassung verstoßen diese Aufnahmen nicht gegen das Grundgesetz.
Ein Verkehrsteilnehmer hat auf diesem Weg versucht, seiner Strafe wegen zu schnellen Fahrens zu entgehen. Der Weg war umsonst und er muss zahlen.
Sicherlich gibt es verschiedene Wege zu verhindern solch ein teures Porträt zu bezahlen. Ganz oben auf der Liste steht da, die erlaubte Geschwindigkeit nicht zu überschreiten. Sollte man angemessen unterwegs gewesen sein und bekommt trotzdem ein Bußgeldbescheid, sollte man auch dagegen vorgehen. Aus Kostengründen nicht geeichte Geräte, die falsche Messungen tätigen, muss man nicht hinnehmen.