Fahrtenbuch vs Pauschalwertmethode

Vor allem bei einem Dienstwagen ist es in der heutigen Zeit fest geregelt, dass hier ein Fahrtenbuch geführt werden sollte. Dies ist sehr von Vorteil, da der Arbeitgeber auch die gefahrenen Kilometer besser nachvollziehen kann. Diese Angaben werden auch für die Steuer sehr wichtig.

Dennoch ist dies nicht die einzige Variante. Es gibt noch die sogenannte Pauschalwertmethode. Diese ist seit dem Jahr 2006 sehr wichtig zu der Besteuerung der privat gefahrenen Kilometer mit dem Firmenwagen. Allerdings ist diese Methode dann nur noch möglich, wenn die betriebliche Nutzung mindestens bei 50 Prozent liegt. Bei der Versteuerung kann dann die private Nutzung eines Dienstwagens für jeden Kalendermonat mit einem inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten der Sonderausstattung und einschließlich der Umsatzsteuer abgesetzt werden. Somit kann man diese gefahrenen Kilometer noch wieder zurücke erstattet bekommen. Bei einem Fahrtenbuch muss das Datum, die Uhrzeit, der Kilometerstand vor der Fahrt und der Kilometerstand nach der Fahrt angegeben werden. Daraus wird die Differenz errechnet und schon lassen sich die gefahrenen Kilometer im Mo9nat schnell zusammenrechnen.

Beide Methoden finden in der heutigen Zeit noch ihren Gebrauch. Je nach Arbeitgeber wird dann hier entschieden, mit welchen Mitteln die gefahrenen Kilometer im privaten Bereich ermittelt werden und wie man diese am besten von den Steuern absetzt.

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