Wenn man einen Firmenwagen als Arbeitnehmer zur Verfügung hat, dann sollten die Konditionen der Nutzung genau beachtet werden. Zunächst ist zu beachten, ob der Wagen ausschließlich für Firmentermine genutzt werden kann oder ob es auch möglich ist, den Wagen privat zu fahren. In der Regel wird auch im Vertrag festgehalten, ob der Fahrer den Wagen privat versichern lassen muss oder ob dies vom Unternehmen übernommen wird.
Im Allgemeinen wird die Versicherung des Dienstwagens von der Firma übernommen. Es gibt jedoch auch die Option die Versicherung über die private Versicherung laufen zu lassen. In diesem Falle sollte man sich genau informieren, welche Optionen es für diese Fälle gibt. Mitunter kann man für den Dienstwagen einfach eine Zusatzversicherung zu der bereits bestehenden abschließen. Dies kostet dann im Verhältnis weniger, als wenn man eine komplett neue Versicherung nutzen würde.
Wenn ein Unternehmen einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, dann übernimmt sie auch oftmals alle Betriebs- und Unterhaltungskosten für den Wagen. In den meisten Fällen schließt dies auch die Steuern und Wartungsarbeiten mit ein. Sollte es sich um einen neuwertigen Wagen handeln, dann empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Wird der Wagen auch privat vom Mitarbeiter gefahren, ist dies besonders empfehlenswert. Man sollte als Angestellter jedoch darauf achten, ob der Dienstwagen auch bei Schadensfällen greift, die in der Freizeit zustande gekommen sind.
Die Prämie für alle notwendigen Versicherungen wird in den meisten Fällen vom Arbeitgeber gezahlt. Er könnte dann auch nur die möglichen Schadensfreiheitsrabatte bei der jeweiligen Versicherung bekommen.
In einigen Fällen ist der Versicherungsschutz vonseiten der Firma nicht gewährt, wenn der Dienstwagen auch privat genutzt wird. In diesem Fall ist eine private Zusatzversicherung ratsam.