Schadenfreiheitsrabatt

Ein Auto sollte man für die private Nutzung oder auch bei einem Dienstwagen mit einer entsprechenden Versicherung abdecken. Im Fall eines Schadens kann die Versicherung mitunter die kompletten Kosten für die Reparatur übernehmen. Das hängt jedoch von der Art der Versicherung und deren beinhaltende Konditionen ab.

Neben der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung gibt es auch einen gewissen Schadensfreiheitsrabatt. Mit diesem Rabatt können sich mitunter hohe Prämien ergeben, die der Kunde am Ende einspart. Mit dem Schadensfreiheitsrabatt kann man sich als Versicherter bei der entsprechenden Gesellschaft Prämien sichern. Ist man einige Zeit ohne einen Schaden ausgekommen, dann können die Preise für die Versicherung gemindert werden. Einen Schadensfreiheitsrabatt gibt es nicht nur im Bereich der Krankenversicherung, sondern verstärkt bei einer Versicherung für ein Auto.

Hat man einen entsprechenden Rabatt bei der Versicherung erzielt, dann kann die Grundprämie reduziert werden. Die tatsächliche Minimierung der Prämie richtet sich nach den Jahren, die der Versicherte bereits ohne Schadensfälle überstanden hat. Bei einem Auto, wie einem Dienstwagen, wird der entsprechende Rabatt unabhängig von der Kaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung gezählt. Bei der Versicherung muss es sich jedoch um die Variante der Vollkasko handeln. Einen Schadensfreiheitsrabatt gibt es nicht beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung.

Sollte der Dienstwagen den Beisitzer wechseln, so können die Schadensfreiheitsrabatte an den neuen Eigentümer übertragen werden. Auf diese Weise kann der neue Autobesitzer sich selbst den aktuellen Schadensfreiheitsrabatt mit der eigenen Versicherung errechnen. Sollte es nach Beginn der Versicherung zu einem Schaden am Dienstwagen gekommen sein, dann kann der Rabatt mitunter sinken. In dem Falle muss eine höhere Prämie gezahlt werden, als in der Zeit ohne Schadensmeldungen. Genaugenommen kommt es im Schadensfall zu einer Rückstufung der Schadensfreiheitsrabatte.

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