Dienstwagen Kosten

Wer als Arbeitnehmer das Glück hat einen Dienstwagen zu fahren, der hat damit nicht nur ein Statussymbol erhalten, sondern schont gleichermaßen das eigene Auto.

Hat ein Arbeitgeber dem Angestellten einen Dienstwagen angeboten, dann sollte bei Vertragsunterzeichnung festgehalten werden, wer für die entstehenden Kosten zuständig ist. In den meisten Fällen übernehmen die Arbeitgeber die Kosten für den Spritverbrauch und die Versicherungen.

Ehe man den Dienstwagen nutzt, sollte geklärt sein, ob dieser ausschließlich für Fahrten vom Büro zum Kunden oder Geschäftspartner vorgesehen ist. Ist diese der Fall, dann zahlt der Arbeitgeber in fast jedem Fall die Spritkosten. Sollte es jedoch sein, dass der Arbeitnehmer den Wagen auch privat Nutzen darf, dann sollte geklärt sein, wer bei diesen Fahrten für die Benzinkosten aufkommt. Es ist jedoch eher selten, dass der Arbeitgeber auch dafür die Kosten übernimmt. In vielen Fällen gibt der Arbeitgeber ein gewisses Kontingent im Monat zur Verfügung, das entsprechend genutzt werden kann.

Neben den Kosten für den Kraftstoff muss ein Dienstwagen auch entsprechend versichert sein. Der Arbeitgeber zahlt in vielen Fällen die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Wagen. Ob es einer Kaskoversicherung bedarf, liegt im Ermessen des Versicherers. Sollte es sich um einen neuwertigen Dienstwagen handeln, dann ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Sofern keine Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers besteht, werden die Reparaturkosten von der Versicherung getragen.

Ehe man einen Dienstwagen vom Vorgesetzten annimmt, sollte man sich über alle Konditionen der Fahrzeugnutzung und der Finanzierung austauschen.

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