Dienstwagen Überlassungsvertrag

Der Dienstwagen Überlassungsvertrag regelt die Konditionen zu denen ein Arbeitnehmer den Dienstwagen, der vom Arbeitgeber gestellt wird, nutzen darf.

Viele Musterverträge, die es gibt, ermöglichen dem Arbeitnehmer die Nutzung des Dienstwagens für dienstliche Zwecke, für die Fahrten zwischen Arbeits- und Wohnplatz und der privaten Nutzung. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug ständig nutzen kann, als wäre es sein eigenes Auto. Der einzige Unterschied ist, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug jederzeit zurückfordern kann, wird es dann nicht herausgegeben, kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche stellen. Die meisten Dienstwagen Überlassungsverträge erlauben, dass Familienangehörigen, wie Ehepartner oder Kinder, den Wagen fahren dürfen. Anderen Personen ist die Nutzung allerdings nicht gestattet. Fahren sie trotzdem mit dem Auto und es passiert ein Unfall, haftet der Arbeitnehmer.

In dem Vertrag muss auch abgeklärt werden, die der Wagen versteuert wird. Das Auto wird zusätzlich zum Gehalt gestellt und muss daher gesondert versteuert werden.

Des Weiteren erklärt der Arbeitnehmer sich bereit den Wagen regelmäßig zu pflegen und zu warten. Das muss sehr sorgfältig geschehen, da der Wagen jederzeit von Arbeitnehmer zurückgefordert werden kann und sich dann in einem guten Zustand befinden muss.

Auch die Haftung für Schäden, die am Auto erstehen können, muss schriftlich festgelegt werden. Die meisten Verträge befreien den Arbeitnehmer von der Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, auch wenn ein Unfall unter Drogen- oder Alkoholeinfluss geschieht, haftet der Arbeitgeber nicht.

Neben diesen Punkten, die im Überlassungsvertrag dringend geklärt werden sollten, steht es Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei weitere spezielle Absprachen zu treffen, die dann ebenso rechtlich bindend sind.

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