Pkw im Privatvermögen

Laut Dienstwagenregelung greift im Falle des Pkw im Privatvermögen lediglich eine Kilometerpauschale. Diese muss nachgewiesen werden.

Wenn sich der PKW im Privatvermögen befindet, stellen alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Pkw private Ausgaben dar. für jeden gefahrenen Kilometer, gehen sie für den Betrieb geleistet haben, wird lediglich ein pauschaler Kostenanteil von 0,30 € pro Kilometer angerechnet. Diese Pauschale kein tabellarischer Form nachgewiesen werden. Sie gilt pro betrieblich veranlasstem gefahrenen Kilometer. Bei Nachweis eines höheren Kilometer größtenteils des eigenen Pkw, kann dieser höhere Satz angerechnet werden. Bei 10.000 gefahrenen Kilometer für den Betrieb, werden beispielsweise 3000 € angerechnet.

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