Wer einen Autounfall mit dem Dienstwagen oder auch privatem Auto hat, der sollte zunächst Ruhe bewahren und den Überblick über die Situation gewinnen. Wenn es zum Beispiel zu einem Auffahrunfall gekommen ist, dann sind bestimmte Dinge in der Vorgehensweise zu beachten.
Ist der Unfall an einer befahrenen Straße geschehen, dann sollte man zunächst die Unfallstelle absichern. Das bedeutet, dass weiträumig der Bereich des Unfalls abgesperrt werden muss. Dazu gehört auch, dass man die Warnblinkanlage einschalten sollte, sodass andere heranfahrende Autofahrer dies rechtzeitig sehen. Anschließend sollte ein Warndreieck in entsprechender Entfernung aufgestellt werden. Sofern der Unfall in der Stadt auf einer Kreuzung geschehen ist, kann das Dreieck nicht die vorgeschriebene Entfernung zum Unfallort nicht eingehalten werden.
Nachdem dies gesichert ist, sollte man sich mit dem Fahrer des anderen Fahrzeugs austauschen, was die Aufnahme der Kontaktdaten vorsieht. Falls es im Nachhinein zu Chaos kommen sollte, haben der Unfallverursacher und der Geschädigte jeweils die Daten der anderen Person. Diese Kontaktdaten sind wichtig, um später die Versicherung zu informieren. Nur wenn alle beteiligten Personen am Unfallort bleiben, kann die anschließend gerufene Polizei auch mit allen involvierten Personen Kontakt aufnehmen. Im Falle einer Fahrerflucht wäre dies nicht möglich. Der Unfallgeschädigte hätte wenig Chance bei der Versicherung der Schaden kostenlos reparieren zu lassen. Ist man mit einem Dienstwagen bei Unfall unterwegs, dann wird die versicherungspflichtige Person informiert. In diesem Falle ist es meistens der Arbeitgeber.
Sobald die Polizei gerufen wurde, sollte im Fall von verletzten Personen auch ein Rettungsdienst alarmiert werden. In Notsituationen sollten zudem erste Hilfsmaßnahmen bei der verletzten Person vorgenommen werden.
Ist die Polizei am Unfallort eingetroffen, werden alle wichtigen Daten der involvierten Autofahrer aufgenommen. Die Beamten fertigen nach Einschätzung der Unfallursache ein entsprechendes Protokoll an, dass man sich als Kopie geben lassen sollte. Dies kann für die Versicherung genutzt werden. Sollte die Möglichkeit bestehen den Unfallort zu fotografieren, so ist dies empfehlenswert. Es zählt als auch vor Gericht.
Die Fahrzeuge sollten bis zum Eintreffen der Polizei nach Möglichkeit nicht bewegt werden, denn dies gibt Aufschluss über die Ursache des Unfallhergangs. Nachdem der Unfall aufgenommen worden ist, sollte die KFZ-Haftpflichtversicherung informiert werden. Dies gilt auch, wenn man selbst nicht schuld am Unfall war. In diesem ist es ein Schutz, um sich vor den Versicherungsansprüchen des anderen Autofahrers sichern.