Im Verkehrswesen sollte man sich an die Vorschriften halten. Da geht sowohl für die Autofahrer als auch für die Insassen, wie zum Beispiel in einem Dienstwagen. Wer eine Versicherung für das Auto abgeschlossen hat, der muss belegen, dass es sich um einen Unfall handelt und den Vorgang ausführlich schildern. Die Versicherungen zahlen nicht in allen Fällen. Bei einer Teilkasko werden beispielweise nicht alle Reparaturen gezahlt.
Hat man eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, dann zahlt sie auch bei Schäden, die vom Versicherten verübt worden sind. Ausgeschlossen sind dabei jedoch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Fahrlässig kann jeder Autofahrer handeln und dazu bedarf es nicht unbedingt eines Unfalls. Die Versicherungen sehen es zum Beispiel als fahrlässig an, wenn man als Autobesitzer den Wagen unverschlossen irgendwo abstellt. Die Versicherung würde in diesem Fall vermutlich nicht zahlen.
Fahrlässig kann man auch handeln, wenn man im Winter mit Sommerreifen fährt, denn auch dann ist die Versicherung nicht zur Schadenübernahme bereits. Auch wenn die Vollkasko viele Bereiche an Schäden abdeckt, gegen grobe Fahrlässigkeit, wie Vandalismus schützt auch diese Versicherung nicht.
Wenn man selbst für die Verursachung des Schadens zuständig ist, dann kann es mitunter geschehen, dass die Versicherung nicht zahlen will. Welche Regeln es für die Einhaltung genau gibt, ist zum Teil im Ermessen der Versicherung zusehen.