Maut/Vignetten – Unkostenbeteiligung

Bei Nutzung eines Dienstwagens im privaten Rahmen, muss diese Sonderleistung extra versteuert werden, da es sich um eine Art Lohn handelt. Versteuert wird meistens nach der sogenannten Ein Prozent Regel, die monatlich berechnet wird, oder nach einem Fahrtenbuch bei dem die tatsächlich angefallenen Fahrten besteuert werden, sofern das Fahrtenbuch ordentlich vom Arbeitnehmer geführt wird. Das obliegt ihm selbst und für eventuelle Missverständnisse ist er selbst verantwortlich.

Maut und Vignetten Kosten fallen, abgesehen von der LKW Maut, nur im Ausland an, die Nutzung aller Straßen, einschließlich Autobahnen und Bundestraßen, ist für PKW in Deutschland kostenlos. In der Schweiz, Österreich und in anderen europäischen Nachbarländern können allerdings Kosten entstehen. Und auch in Deutschland wird immer noch überlegt, ob man nicht auch ein Entgelt von PKW Fahrern verlangen soll, da dies eine gute Möglichkeit ist Geld für den Straßenausbau und ähnliches zu bekommen.

Fallen bei privater Nutzung Maut oder Vignetten Kosten an, werden diese meistens vom Arbeitgeber übernommen, müssen allerdings auch noch einmal gesondert besteuert werden, da es sich nicht um Haltungskosten handelt, die nicht vermieden werden können. Demach muss sich der Arbeitnehmer an den Unkosten beteiligen, die durch seine privaten Fahrten anfallen. Kosten, die durch Dienstreisen entstehen, werden selbstverständlich komplett und ohne Abstriche von der Firma übernommen.

Als Arbeitnehmer mit einem Dienstwagen, der auch privat benutzt werden darf, sollte man sich also bewusst sein, dass man bei eventuellen Urlaubsfahrten in Ländern, in denen Maut oder Vignetten Kosten entstehen können, diese selbst zu tragen hat, da sie nicht vom Arbeitgeber abgedeckt werden und auch nicht abgedeckt werden können.

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