Dienstwagen Unfall

Ist man mit dem Auto viel unterwegs, dann kann es auch vorkommen, dann Unfälle geschehen können. Dies kann vorsätzlich oder aus Versehen geschehen sein. Für die Versicherung spielt dies jedoch meistens keine entscheidende Rolle.

Ob man mit einem Dienstwagen oder dem privaten Auto einen Unfall hat, ist meistens kein Unterschied bei der Schadensbemessung am Wagen. Prinzipiell ist in diesem Moment nur entscheidend, ob man eine Versicherung für das Auto hat und welche Schäden diese übernehmen. Es kann vorkommen, dass im Vertrag festgehalten wurde, dass der Unfallverursacher alle Schäden selbst tragen muss. Sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, sollte genau darauf geachtet werden, wer welche Schäden und Versicherung tragen muss.

Mitunter kann ein Arbeitgeber vereinbaren, dass der Fahrer des Wagens mit einer bestimmten Selbstbeteiligung beteiligt ist. So kann es vorkommen, dass der fahrende Arbeitnehmer etwa eine Summe von einigen Hundert Euro selbst zahlen muss im Falle eines Unfalls. Alle Schäden, deren Reparaturkosten dies übersteigen würden, hätte der Arbeitgeber dann zu tragen. Der Arbeitgeber kann eine Vollkaskoversicherung für den Dienstwagen des Angestellten abschließen, aber ist nicht verpflichtet, beim Unfall alle Kosten zu übernehmen. Wenn keine Selbstbeteiligung bei der Versicherung bestehen sollte, dann würde die Versicherung den kompletten Wert der Reparaturkosten übernehmen.

Vor dem Abschluss von möglichen Versicherungen für den Dienstwagen eines Angestellten oder für den Geschäftsführer selbst sollten alle eventuellen Faktoren bezüglich der Schadensregulierung geklärt sein. Eine Vollkaskoversicherung empfiehlt sich bei einem neuwertigen Dienstwagen in jedem Fall. Es steht nur zur Frage, ob es eine Selbstbeteiligung geben soll und in welcher Höhe.

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