Firmenwagen Leasing für Manager

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Firmenwagen

FirmenwagenEin Firmenwagen wird in der Regel dann eingesetzt, wenn ein Mitarbeiter etwaige Geschäftsfahrten für das Unternehmen zu tätigen hat. Neben vielen Vorteilen, die ein solcher Firmenwagen dem Mitarbeiter beschert, unter anderem derjenige, dass er immer einen Neuwagen fährt, kommen aber auch viele „Nachteile“ hinzu. Die monatliche Abrechnung dieses Firmenwagens! Zum einen kauft der Arbeitgeber einen Neuwagen „für den Mitarbeiter“. Des Weiteren zahlt der Arbeitgeber die Kfz-Steuern, die Versicherungsbeiträge sowie die Spritkosten. Das heißt, dem Arbeitnehmer fallen zur Nutzung des PKW´s keine weiteren Kosten an. Nun ist es aber so, dass ein Firmenwagen im Grunde nicht nur zu geschäftlichen Zwecken genutzt wird, sondern auch zur privaten Nutzung. Für die private Nutzung muss der Arbeitnehmer selbstverständlich auch aufkommen. Aber wie werden private Fahrten ausgerechnet, beteiligt sich der Arbeitnehmer an Versicherungsbeiträgen und Steuern sowie Spritkosten?

In der Regel wird die Privatnutzung eines Firmenwagens über die 1 %-Regelung abgerechnet. In dieser Abrechnungsform sind sodann sämtliche Nebenkosten enthalten, sprich der Arbeitnehmer zahlt keine weiteren Zuschüsse zu den Steuern, den Versicherungsbeiträgen oder auch den Spritkosten. Neben dieser Abrechnungsmöglichkeit kann aber auch die altbewährte Fahrtenbuchmethode gewählt werden. Bei dieser Methode listet der Arbeitnehmer sämtliche Fahrten auf, die mit dem Fahrzeug getätigt werden. Explizit werden hierbei die Geschäftsfahrten von den Privattouren getrennt.

Dies bedeutet jedoch, dass man wirklich jede einzelne Fahrt, sei es auch nur der Weg zur Tankstelle, ganz genau aufschreiben und titulieren muss. Sicherlich ist diese Art und Weise sehr aufwendig, macht jedoch dann Sinn, wenn private Fahrten mit dem PKW strengstens untersagt sind, denn so kann das Unternehmen die einzelnen Fahrten kontrollieren. Ist eine Privatnutzung erlaubt, macht die 1 %-Regelung wohl mehr Sinn, da hier kein Aufschreiben der Kilometer nötig ist.

Letztendlich kann man den Firmenwagen aber auch über die Gehaltsumwandlung abrechnen. Hierdurch erhascht man nicht nur als Arbeitgeber bestimmte Vorteile, nämlich den Ersatz der Kosten des Kaufs eines Firmenwagens, sondern auch als Arbeitnehmer kann man einige Vorteile genießen. Mehr dazu können Sie unter „Gehaltsumwandlung“ nachlesen.

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