Firmenwagennutzung bei anhaltender Krankheit

Sieht der Arbeitsvertrag eine Nutzung des Firmenwagens auch für private Zwecke vor, erfolgt die Berechnung in der Regel über die 1%-Regelung als Bestandteil der Endgeldzahlung. Ist der Arbeitnehmer dann länger als sechs Wochen krank, entfällt mit der Fortzahlung im Krankheitsfall auch der Anspruch auf das Fahrzeug. Idealerweise wurde für solch einen Fall die Regelung zwischen den Parteien schriftlich festgelegt. Der Arbeitgeber kann eine Herausgabe verlangen. Ist das Firmenauto das einzige von der Familie zu nutzende Auto, kann es zu Problemen kommen.

Unabhängig vom eingetretenen Krankheitsfall kann ein Arbeitgeber das Firmenfahrzeug nicht einfach zurückverlangen. Dafür müssen Regelungen getroffen worden sein oder es muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden. Sollte das Fahrzeug trotzdem einfach so einbehalten werden, macht sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig, und zwar in Höhe der 1%-Regelung.

About Dienstwagenprofi

Ich beschäftige mich mit Dienstagen, steuerlichen Regelungen dazu sowie mit neuen Automarken aus dem Premium Segment. Ich blogge Neues, Faszinierendes und Tipps zum Umgang mit dem Dienstwagen.
This entry was posted in Firmenwagen and tagged , . Bookmark the permalink.

Comments are closed.