Werbung auf Dienstwagen gewünscht

Die Bürgermeisterin Ursula Kwasny aus Grevenbroich möchte durchsetzen, dass Reklame auf Dienstwagen erlaubt wird. Dadurch könnte die Stadtkasse aufgebessert werden und Unternehmen erhalten einen lukrativen Platz, um Werbung für sich zu machen.

Bisher gehören RWE und BMW zu den Namen, über die für die Zulassung auf den Dienstwagen der Bürgermeisterin spekuliert wird. Auf der Seite der Stadtbusse in Grevenbroich sind bereits Werbeanzeigen über die Stadt selbst zu sehen. Die FDP stellte einen Antrag auf die Zulassung von Geldeinnahmen durch Reklame am Wagen. Dieser wurde jedoch abgewiesen. Ob es möglich ist, auf diese Weise Geld einzunehmen, ist daher unklar. Der Grund dafür besteht in den Rückgabebedingungen der Leasing-Unternehmen, über diese die Stadt ihre Fahrzeuge bezieht. Sie besagen, dass alle Autos ohne Aufkleber und Lackschäden zurückgegeben werden müssen. Für Aufwendungen, die der Beseitigung der Mängel dienen, muss die Stadt zahlen. Diese Bedingung stellt nun einen entscheidenden Punkt für die Werbemaßnahme dar. Der Dezernent Claus Ropertz aus Grevenbroich hält die Idee für grundlegend gut, dennoch sprechen finanzielle Vorbehalte dagegen.

Ändern soll das die Vertragsprüfung für die kommende Anschaffung von Leasingfahrzeugen. Ein Abwägen der Einnahmen gegenüber den Kosten ist nötig, um grünes Licht für die Stadt zu erzielen. In einer Testphase könne nach Ropertz die Idee geprüft werden. Werbung darf allerdings nicht auftreten, wenn die Fahrzeuge im Sinne der Repräsentation bei öffentlichen Veranstaltungen vorfahren. Daher entfällt die Möglichkeit, den Dienstwagen der Bürgermeisterin als Reklametafel zu nutzen. In anderen Kommunen gibt es bereits die Möglichkeit der Werbemaßnahmen auf Privatfahrzeugen. Hier erhält ein Umweltschutzprojekt die Gewinne aus den Einnahmen, die bis zu 2.000 Euro betragen.

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Dienstwagennutzung im Mutterschutz möglich

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Frauen und Männer im Mutterschutz den Dienstwagen voll nutzen dürfen. Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, nach Ablauf der regulären entgeltfortzahlungspflichtigen Zeit, den Dienstwagen zurückzufordern.

Im Urteil des BAG, Az.: 9 AZR 631/09 hat das Gericht entschieden, dass Mütter für insgesamt 14 Wochen den Dienstwagen uneingeschränkt nutzen dürfen. Der Mutterschutz gilt für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Der Anspruch erwirkt sich aus § 14 Abs. 1 S.1 des Mutterschutzgesetzes. Hiernach ist ein Sachbezug als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu verstehen. Anderes gilt für Arbeitnehmer, die im Zuge der Arbeitsunfähigkeit nach dem Ablauf von sechs Wochen keine Entgeltfortzahlung mehr erhalten. Die Pflicht zur Bereitstellung des Firmenwagens entfällt nach dieser Zeit ebenfalls. Der Arbeitgeber darf den Wagen vom Arbeitnehmer verlangen und brauch ihn erst bei Wiederaufnahme der Arbeit an diesen zurückzugeben.

Unabhängig von der Mutterschaft verhält sich die Dienstwagenbereitstellung für die Elternzeit. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ist hier der Anspruch gegeben. Allerdings gilt für die Inanspruchnahme des Dienstwagens, dass dieser nur für den Arbeitnehmer zur Verfügung steht, wenn er als Vollzeitkraft im Unternehmen arbeitet. Eine Anstellung aus dem Home-Office ist dafür nicht geregelt. Befindet sich der Arbeitnehmer als Teilzeitkraft im Unternehmen, stehen ihm anteilig die Rechte an der Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeuges zu. Eine genaue Vereinbarung müssen beide Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gemeinsam treffen, wenn das Fahrzeug zum ersten Mal überlassen wird.

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Berühmter Dienstwagen – Geheimagent mit besonderer Automarke

Der Aston Martin DB5 wurde zu den Klassikern der Filmgeschichte, als er als Dienstagen von James Bond in dem ersten 007-Streifen über die Leinwand flitzte. In der langen Karriere des Geheimagenten schafften es viele Wagen den Fahrer und das Publikum zu fesseln, doch keiner ist so wie der Aston Martin in der Erinnerung haften geblieben. Continue reading

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Hybrid-Autos von Mercedes und VW: Dienstwagen der Zukunft

Hybrid-Autos sind zwar keine Neuheit, doch lassen sich immer mehr Autohersteller dazu hinreißen, ihre Fahrzeuge mit einem zusätzlichen Stromantrieb auszustatten. Auch Unternehmen greifen vermehrt auf die umweltsparende Alternative zurück. Continue reading

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Vielfältige Gestaltung der Dienstwagenregelungen

Der Dienstwagen besitzt neben seinen praktischen Funktionen auch einen Symbolcharakter. Immer mehr Unternehmen nehmen den Firmenwagen in ihre Gehaltsverhandlungen auf. Er stellt einen Anreiz für den Mitarbeiter dar, kann aber auch als finanzielle Entlastung des Unternehmens gewertet werden. Continue reading

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Bundesfinanzhof prüft Steuerregel für Firmenwagen

Bislang galt die Regelung, dass ein Prozent des Bruttofahrzeugpreises mit dem Einkommen des Mitarbeiters versteuert wird, wenn dieser es privat nutzt. Diese Regelung prüft jetzt der BFH.
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Firmenwagen aus Ingolstadt sind am beliebtesten

Dienstwagen gehören zu den Vorteilen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bei einer Rekrutierung bieten können. Gleich beliebt ist nur eine kostenfreie Verpflegung. Zu diesem Schluss kam die Aon Hewitt-Studie „Fringe Benefits 2011“.
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Dienstwagenfahrer wollen Neuwagen

Die Nachfrage nach Neuwagen für Gewerbekunden ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen bleibt dagegen weiterhin gering. Continue reading

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Höhere Besteuerung von Firmenwagen gefordert

Das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut der Universität Köln hat im Auftrag des Bundesumweltministeriums ein Gutachten zur Besteuerung von Dienstwagen erstellt. Dieses erklärte, dass die bisherige Pauschale für Firmenwagen zu gering sei. Das Statement wurde in der Financial Times Deutschland veröffentlicht. Continue reading

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Unfallkosten durch den Firmenwagen erhöhen die Steuer

Zwei Drittel der Neuzulassungen in Deutschland sind Firmenwagen. Ist der Wagen während der privaten Nutzung in einen Unfall verwickelt, hat das Konsequenzen für die Besteuerung des Dienstautos. Continue reading

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